Ihr kennt unsere Rubrik „Sparbote informiert“, in der wir in unregelmäßigen Abständen besondere Themen rund um Schnäppchen und Co behandeln. Dort gibt es seit heute einen neuen Artikel, der euch vielleicht interessiert: 

Sparbote informiert

Apps sind heutzutage – egal ob für das Handy oder das Tablet – nicht mehr wegzudenken. Die kleinen Programme für Smartphones ermöglichen es uns, schnell und unkompliziert Mails abzurufen, aktuelle Nachrichten zu verfolgen oder unseren Tagesablauf zu organisieren. Sie werden teilweise kostenlos, zumeist aber kostenpflichtig angeboten.

Vor dem Kauf einer App hat man in der Regel keine Möglichkeit, diese auszuprobieren. Ist man nach dem Erwerb einer App mit dieser unzufrieden, fragt es sich, ob für Käufer die Möglichkeit besteht, den Kaufpreis zurück zu erhalten. Dazu sind Apps zunächst rechtlich einzuordnen und dann zu klären, unter welchen Voraussetzungen man App-Einkäufe rückgängig machen, die Apps also „zurückgeben“ und den Kaufpreis erstattet bekommen kann. 

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[Sebastian Ehrhardt]

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