Da wir doch hin und wieder ein paar Schnäppchen aus dem Ausland im Schnäppchenblog haben, haben wir hier mal ein paar allgemeine Hinweise für euch zusammengestellt – quasi häufige Fragen zum Bestellen im Ausland. Alle Infos haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, aber natürlich können wir hier keine Rechtsberatung machen 🙂

Einkaufen im europäischen Ausland (EU-Staaten)

Immer mehr Onlineshops aus dem europäischen Ausland verschicken auch zu uns Kunden nach Deutschland. Auf dem Vormarsch sind neben britischen Firmen z.B. aus Frankreich, aber im Bereich Mode auch z.B. aus Skandinavien.

Die Liste der Mitgliedsstaaten könnt ihr immer aktuell bei Wikipedia nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Europäischen_Union

Jetzt muss man folgendes checken:

Verschickt die Firma aus Europa? Falls nein, unten weiterlesen bei „Einkaufen im nicht-europäischen Ausland“

Wenn die Firme aus Europa verschickt, gibt es glücklicherweise keinerlei Probleme mit Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer.

Einkaufen bei Shops im nicht-europäischen Ausland

Einige vermeintlich britische Onlineshops versenden aus steuerlichen Gründen aus dem nicht-europäischen Ausland, oft zum Beispiel aus Jersey. Beispiele für Shops mit Zollgefahr sind cdwow.com, play.com und zoombits. Manchmal berichten wir über amerikanische Firmen wie z.B. den threadless.com T-Shirt-Versand.

Bei Bestellungen, die nicht aus der EU kommen, können folgende Kosten anfallen:

  • Zoll – Zollgrenze 150 Euro
  • Einfuhrumsatzsteuer – Freigrenze 26 Euro (Quelle)

Also mit anderen Worten heißt das: solange ihr bis 26 Euro Bestellwert (Ware inkl. Versand) habt, braucht ihr nichts zu befürchten!

Für alle Berechnungen im Folgenden gilt: es bezieht sich immer auf den Gesamtwert eurer Bestellung: also Warenwert plus Versand = Gesamtwert

Für Zoll gibt es eine Freigrenze von 150 Euro – hier greift dann Artikel 23 und 24 der ZollbefreiungsVO (Quelle). Für Beträge über 150 Euro muss man je nach Produkt Zoll berappen. Die genauen Zollsätze lassen sich in der Brüsseler Tarifdatenbank TARIC nachlesen, einige Beispielzölle hat der Zoll in den FAQ aufgelistet, die ihr hier einsehen könnt. Gute Nachricht: Computer, Notebooks und Handhelds sind zollfrei! Hier ein paar Beispiele für Zollsätze:

Mode Zollsatz
Kleidung 12 %
Lederkleidung 4 %
Schuhe 8 %
andere Schuhe 17 %
Elektronik Zollsatz
CDs / DVDs 3,5 %
DVD-Recorder / DVD-Player 13,9 %
MP3-Player mit Aufzeichnungsmöglichkeit (z.B. Apple iPods) 2 %
Digitale Fotoapparate frei
Mobiltelefone,
Smartphones im Taschenformat (170×10 x45 mm)
frei
Computer / Laptops frei
Spielekonsolen (Xbox, PS4, Wii) frei
   

Dazu wird noch die Einfuhrumsatzsteuer (in Höhe von 19 % – genau wie die normale Mehrwertsteuer) addiert, sodass ihr am Ende einen Gesamtpreis habt, der sich wie folgt berechnet:

Warenwert + Versand + Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer ist wie die deutsche Mehrwertsteuer (kann man als Unternehmer ggf. auch wie die Mehrwertsteuer absetzen) und kommt auf den Gesamtbetrag. Vom Zoll werden Abgaben ab 5 Euro Zahlbetrag erhoben – daher hat man über den regulären Einfuhrumsatzsteuer-Freibetrag von 22 Euro noch einen kleinen Puffer. Bei 26 Euro Warenwert müsste man 4,94 Euro Steuer zahlen, weil der Verwaltungsaufwand aber zu groß ist, wird das nicht berechnet (siehe hier). Somit kann man bis 26 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei bestellen.

Die Daten basieren auf Stand 28. Oktober 2010; Links aktualisiert: 27. Juli 2016.