Philips SafeRide 80 LED Fahrrad-Lampe für 37,43 € statt 62 € – mit StVZO-Zulassung 7 
Nachdem heute bisher die meisten Deals aus den Bereichen Reise und Mode kamen, hier mal ein passendes Angebot für die dunklen Herbst- und Wintertage:
- Philips SafeRide 80 LED Fahrrad-Lampe (weiß) für 32,48 € + 4,95 € Versand = 37,43 €
- Philips SafeRide 80 LED Fahrrad-Lampe (weiß) für 37,48 € + 4,95 € Versand = 42,43
- Vergleichspreise ab 62 €
Die Ersparnis ist hier schon ziemlich enorm, vermutlich wird der Preis also nicht allzu lange halten. Philips verspricht eine Sichtweite von bis zu 60m bei einem Abstrahlwinkel von 50°. Im Gegensatz zu Standard-Fahrradleuchten mit 10 Lux hat die Philips LED Lampe ordentliche 80 Lux und soll so rund 7x mehr Lichtleistung haben.
Es handelt sich in der Produktpalette von Philips um das zweitbeste Modell Das wasserdichte Gehäuse ist aus gebürstetem Aluminium. Der Lithium-Ionen-Akku hält bis zu 2,5 Stunden und kann per USB geladen werden.
Die Lampe entspricht auch der deutschen StVZO, was viele China-Produkte natürlich nicht von sich behaupten können.
Von den Amazon Kunden gibt es gutes Feedback – in bisher 51 Rezensionen sind 4,1/5 Sterne drin. Kritik gibt es am teilw. etwas ungleichmäßigem Licht und der etwas wackeligen Halterung.
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7 Kommentare zu Philips SafeRide 80 LED Fahrrad-Lampe für 37,43 € statt 62 € – mit StVZO-Zulassung
Habe da mal vor 1 Jahr eine Nacht das Internet gewälzt. Fazit damals.
Die Akku-betriebenen Leuchten, für die mit ein STVZo-Zulassung geworben wird, haben diese wohl nur für Bikes bis 11Kg Gesamtgewicht, also gewisse Rennräder.
§67 (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
Weiß jemand mehr oder Genaueres? Lasse mich gerne belehren und zur LED bekehren.
Zwei Anmerkungen dazu:
zum einen: ‚rund 7x mehr Lichtleistung‘ heißt nicht 7x so hell.
Und zum anderen: was nützt eine Leuchtweite von 60 Metern (mal abgesehen von der Blendwirkung), wenn das unmittelbar vor einem liegende Schlagloch im Dunklen bleibt …?
Aber was sagt das dem geneigten Laien?
Die Regelung in der STVZO wurde mittlerweile durch eine Regelung außer Kraft gesetzt.
@Sevn: welche genau?; dachte, es wäre für Nicht-Rennradfahrer einfacher geworden..?
„Seit 1. August 2013 ist neben dem Dynamo auch batterie- und akkubetriebene Beleuchtung für alle Fahrradtypen zugelassen.“
Mir schwebt noch sowas vor, dass sie eine Anzeige für „Batterie schwach“ haben müssen, damit man nicht unerwartet im Dunkeln steht.
alles abnehmbare ist doch blödsinn und unpraktisch, es sei denn man möchte wirklich etwas „sehen“… alles was mit sehen zu tun hat ist soweit ich weis verboten bzw. könnte ja die allerheiligen autofahrer blenden, die ja selbst niemanden blenden… lol
was in der stadt ausreichend ist, ist gesehen zu werden, und am praktischsten ist da ein festverschraubtes akkulicht, wenn man kein kabel und dynamogewirr haben möchte und nicht grad ein schönes neues radl mit nabendynamo und innenverlegten kabeln hat was morgen geklaut wird… 🙂 ;P
oder sonstwie versichert und es damit dann abermals nicht wert ist.
gibt die festverschraubten sachen leider nur selten, mir ist aber aus diesem noch kein akku geklaut worden, obwohl ich da eneloops drin hab…
vg & gn8