Geblitzt.de: Bußgeldbescheide prüfen lassen und Verfahrenseinstellung veranlassen 38 
Schon wieder geblitzt worden, bei Rot über die Ampel gefahren oder zu dicht aufgefahren? Mit Geblitzt.de steht seit einiger Zeit ein ganz interessant klingender Service zur Verfügung. Die Website prüft euren Bußgeldbescheid, veranlasst gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens und vertritt euch durch ihre Partner-Anwälte.
- geblitzt.de: Bußgeldbescheide prüfen lassen
- auch ohne Rechtsschutzversicherung
Das Verfahren im Schnelldurchlauf:
- Anmelden, Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen mit Vollmacht einsenden (das Porto zahlt ihr selbst)
- Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wird geprüft und Einspruch erhoben
- Mit Kostenübernahme: Einspruch, Akteneinsicht, Bewertung durch erfahrene Partnerkanzleien
Wie funktioniert das?
Auf Geblitzt.de wird das Verfahren so beschrieben:
Wenn ihr habt einen Bußgeldbescheid erhalten oder euch auf einem Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß äußern sollt, meldet ihr euch auf der Homepage an. Mit der Anmeldung erhaltet ihr einen anwaltliche Vollmacht mit der ihr die Betreiber der Website und deren Partner-Anwälte unter anderem berechtigt, in eurem Namen Einspruch gegen gegen den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Diese Vollmacht sendet ihr im Original mitsamt einer Kopie eures Bußgeldbescheids nach der Anmeldung brieflich an Geblitzt.de (es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Unterlagen per E-Mail-Anhang angenommen werden).
Eure Unterlagen werden dann formal auf Vollständigkeit geprüft. Ist alles in Ordnung, wird gegen den Bescheid in eurem Namen Einspruch eingelegt.
Dabei werden die Einschätzungen in drei Kategorien unterteilt:
- Es bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens. Mit Kostenübernahme: Einspruch, Akteneinsicht, Bewertung durch erfahrene Partnerkanzleien
- Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens. Mit Kostenübernahme der Prüfung bei Geblitzt.de
- Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen für euch vorteilhaften Vergleich zu erzielen. Mit Kostenübernahme: Einspruch, Akteneinsicht, Bewertung durch erfahrene Partnerkanzleien
Generell gilt, dass alle anfallenden Prozesskosten übernommen werden. Das gilt auch für den Fall, dass euer Verfahren „wider Erwarten“ nicht eingestellt wird.
Klingt auf jeden Fall nach einer fairen Sache – insbesondere, wenn man keine Rechtsschutzversicherung (könnt ihr übrigens hier vergleichen) hat.
Zum AngebotFür dich wird es dadurch nicht teurer. Hierdurch können wir unser tägliches redaktionelles Angebot gebührenfrei anbieten.
38 Kommentare zu Geblitzt.de: Bußgeldbescheide prüfen lassen und Verfahrenseinstellung veranlassen
Klingt nicht sehr vertrauenerweckend: 2 Sätze – 2 Fehler. Den Text am besten nochmal von den Anwälten checken lassen! 😉
So sind sie, die Startups 😉
Ich habe meinen 1. „Blitzerfall“ mal an Coduka gesandt und der Fall ist von einem Vertragsanwalt übernommen worden, welcher auch dann in meinem Namen Einspruch eingelegt hat. Mal schauen, wie es nun damit weiter geht …
Berichte hier auf jeden Fall mal, würd mich auch interessieren.
@daniel: mach ich auf jeden Fall, bin echt gespannt, wie die so arbeiten.
@Daniel&Stefan: Links wie den von Rainer Schulz solltet ihr löschen.
Upps: das ging ja schnell!
Weiß auch nicht, wie der durch den Filter gekommen ist, hatte ich schon gelöscht!
Better call Saul
… ich habe mich mit 2 entsprechenden Sachverhalten an diesen Dienst gewandt
… Fälle wurden angenommen…. Status in Bearbeitung… ich werde dann berichten,wenn es etwas Neues gibt,wie die Sachen abschließend bearbeitet wurden…
… ich habe mich mit 2 entsprechenden Sachverhalten an diesen Dienst gewandt … Fälle wurden angenommen…. Status in Bearbeitung… ich werde dann berichten,wenn es etwas Neues gibt,wie die Sachen abschließend bearbeitet wurden…
… sorry… doppelpost… bitte ersten Löschen,danke!
Bin maßlos enttäuscht von denen. Absolut inkompetenter Anwalt wurde vermittelt, der seit nem halben Jahr nichts gemacht hat. Finger weg!
Hallo Lenny, ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und es tut mir leid zu hören, dass du aus deiner Sicht eine schlechte Erfahrung gemacht hast. Allerdings würde ich gerne erklären, was innerhalb des halben Jahres in denen der Anwalt, angeblich „nichts gemacht hat“ passiert. Der Einspruch wird über mehrere Instanzen geprüft. Zuerst bei der Bußgeldstelle, als Nächstes bei der Staatsanwaltschaft und als Letztes bei dem zuständigen Gericht. Jeder dieser Instanzen hat die Möglichkeit, das Bußgeldverfahren einzustellen oder eben nicht. Sollte keiner der Instanzen sich dazu entscheiden, das Verfahren einzustellen, bekommt der Betroffene eine Empfehlung, das Bußgeld zu bezahlen. Dadurch, dass mehrere Instanzen involviert sind, kann es dazu kommen, dass der Prozess etwas länger dauert. Hier können Sie nochmal nachlesen: geblitzt.de/unt…en/.
lenny
22. Februar 2015
um 23:36
Bin maßlos enttäuscht von denen. Absolut inkompetenter Anwalt wurde vermittelt, der seit nem halben Jahr nichts gemacht hat. Finger weg!
… was für Konsequenzen sind denn daraus (negativ…?) entstanden…?
Ich versteh diese Aussage (…seit nem halben Jahr nichts gemacht…) auch nicht, wenns keine Verurteilung in der Zeit gab, was ist dann daran schlecht???
Kurzer Erfahrungsbericht meines inzwischen abgeschlossenen Falls: es wurde mir per Mail mitgeteilt, dass nach Sichtung der Akten keinerlei Erfolgsaussichten in meinem Fall bestehen und der Einspruch durch den zuständigen Anwalt zurückgenommen wurde … 🙁
Hallo onlinefuchs, Ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und es tut mir leid zu hören, dass wir Ihnen nicht helfen konnten. Allerdings hoffe ich, dass der Prozess der Prüfung für Sie angenehm war.
Gott schütze mich vor Anwälten, Staatsanwälten, korrupten Richtern sowie Versicherungen!
…und vor Blitzen?
@Roland: Machen wir – vielleicht!
Es gibt offenbar eine Methode, die vorm geblitzt werden schützt, denn ich wurde noch nie im Leben geblitzt!
Ich hab natürlich auch noch nie ein Knöllchen wg. Falschparken bekommen.
Naja, es ist keine echte Methode – ich habe einfach keine Fahrerlaubnis und so kann man auch 46 Jahre alt werden.
@Bernhard: Oder alternativ an die Verkehrsregeln halten. Ist natürlich keine echte Alternative für echte Männer, ich weiß schon.
@heretikeen: früher oder später musste ja so eine Art von Statement kommen 😉
Soll das im Umkehrschluss halten, dass jeder, der mal geblitzt wurde, sich (offenbar absichtlich) nicht an Verkehrsregeln hält?
Ich bin zum Beispiel mal als Nicht-Einheimischer in Hamburg geblitzt worden, wo eine Tempo 30 Blitze ist – wir hatten schlicht das Schild nicht gesehen und es war am Vorabend.. außer uns wurden in dem Jahr an der Stelle übrigens noch 36.135 andere „Raser“ geblitzt… sicher nicht alles vorsätzliche Raser, die mit 40 über eine normale innerstädtische Straße „heizen“.
(Ergänzung: in einem Jahr hat Hamburg mit der einen Blitze übrigens über 831.000 € Umsatz gemacht, lukrative Sache mit so vielen Rasern…)
Wenn es denn auch echte Männer wären! Doch es sind solche Luschen, die dann nicht einmal zu dem Mist stehen, den die verbockt haben und irgendwie einen Trick suchen um sich der Strafe zu entziehen.
Innerorts 20 km zuviel macht lächerliche 35 €. Außerorts 130 statt 100 = 80 €. Klar kann man mit dem Geld schönere Dinge machen. Aber wo beginnt es denn sich ‚zu lohnen‘ Einspruch einzulegen? Bei 200 oder 300? 2 Monate Fahrverbot? Leute, lohnt sich das ganze Heckmeck wirklich?
Akzeptiert vielleicht auch, das man auch einfach mal Pech haben kann. 721 Mal wurde man nicht erwischt und jetzt ist es halt mal geschehen. Mei,
Die Alternative: Fahrerlaubnis abgeben oder sich an die Verkehrsregeln halten minimiert das Risko schon mal.
@Bernhard: grundsätzlich nichts gegen einzuwenden, aber es sollte auch nicht zur Willkür verkommen – die „Blitzen“ sollten m.E. einen gewissen Sinn haben und der ist Verkehrssicherheit und nicht Abzocke. Wenn man mehr Geld für den Straßenbau braucht, dann halt über Kfz-Steuer und LKW-Maut.
< wir hatten schlicht das Schild nicht gesehen und es war am Vorabend
Es ist dunkel und Du passt Deine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten an? Hm, ich hoffe das lernt man anders.
However, wir werden das so nicht lösen können. Das mit der Abzocke hört man öfter. Das mit den Hauptunfallursachen auch. Spitzenreiter dabei … rate mal.
Wenn die Folgen des Autofahrens so viel Gram bereiten – ist das dann vielleicht das falsche Verkehrsmittel?
Aber das ist dann gleich wieder eine ganz andere Diskussion.
Ich wünsche eine sichere Fahrt! Mit welchem Verkehrsmittel auch immer.
völlig überflüssig:
„ich habe einfach keine Fahrerlaubnis und so kann man auch 46 Jahre alt werden.“ „Wenn es denn auch echte Männer wären! Doch es sind solche Luschen, die dann nicht einmal zu dem Mist stehen, den die verbockt haben und irgendwie einen Trick suchen um sich der Strafe zu entziehen.“
Haben Sie nichts Besseres zu tun?
Ich kann von geblitzt.de nur abraten. Klingt anfangs echt sehr überzeugend, ist aber nur viel lärm um nichts. habe öfters versucht die Kanzlei zu erreichen, leider ohne Erfolg. Komisch war auch dass da noch eine andere Firma dazwischen geschaltet ist, die nicht mit Rechtsanwälten zu tun hat. Letztendlich musste ich trotzdem meinen Schein abgeben.
Hallo Christian,
ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und es tut mir leid zu hören, dass Sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben. Ich bin mir zwar unsicher, welche Firma Sie meinen, aber ich vermute, dass sie die Coduka GmbH meinen. Dieses Unternehmen ist der Betreiber von Geblitzt.de und auch der Prozessfinanzierer für die anfallenden Kosten für Prüfung. Ich hoffe, diese Informationen helfen weiter!
Meine Erfahrung: bringt nichts. Das Konzept scheint darauf ausgelegt zu sein, Fahrer zu finden, die auch noch eine Verkehrsrechtsschutz haben. Diese werden dann in ein unnötiges Widerspruchsverfahren geführt (obwohl wahrscheinlich absehbar ist, dass es nichts bringt). Kurz vor einem dann aussichtslosen Prozess wird geraten, den Einspruch zurückzuziehen. Bis dahin kann dann aber gut über die Versicherung abgerechnet werden. Man bleibt zwar selbst auf keinen Kosten sitzen (weil der Selbstbehalt ja nicht verlangt wird und der Rest von der Versicherung übernommen wird), aber so werden langfristig wohl die Prämien für die Versicherung steigen müssen.
Zugegeben: mein einziger Vergleich ist ein Kollege, der etwas nach mir ohne Rechtsschutzversicherung bei ähnlich gelagertem Blitzfoto direkt mitgeteilt bekam, dass das ganze aussichtslos wäre. Somit ist meine statistische Grundlage nicht sonderlich groß…
Hallo Bastian,
ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und danke für Ihren Bericht. Ich würde ganz gerne etwas mehr Kontext geben. Ich kann zwar nichts zu Ihren konkreten Fall sagen, aber wie wir auf unserer Webseite auch hinweisen, ist das Spektrum der Möglichkeiten größer für Personen mit einer Rechtsschutzversicherung. Allerdings werden Fälle mit und ohne vorhandener RSV von den Anwälten geprüft. Sollte die Prognose bereits zeigen, dass es keine Aussichten auf Erfolg gibt, wird das in der Regel auch so mitgeteilt. Ob man dennoch vor das entsprechende Gericht ziehen will, ist dann die Entscheidung des jeweiligen Betroffenen.
Ich kann von geblitzt.de nur nachdrücklich abraten! Vor einer Weile habe ich dort einen „gelben Brief“, exakt einen Tag nach Erhalt, eingeschickt. Zusätzlich habe ich den Brief, sogar noch am Tag des Erhalts, per E-Mail an geblitzt.de geschickt (mit dem Hinweis, daß das Original am Folgetag plus 1-2 Tage Versandzeit per Post kommt). Insofern also alles doppelt und dreifach sicher und absolut nach deren Vorgaben. Ergebnis: Mein Fall wurde abgelehnt, weil ich angeblich zu spät gewesen wäre (!), und ich hatte am Ende sogar noch Mehrkosten, da ich mich ja auf Regulierung durch geblitzt.de verlassen hatte und dadurch die reguläre Zahlungsfrist meinerseits verpaßt wurde. Nochmal zur Klarstellung: Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Tag der Zustellung – und ich habe das Dokument als Scan am Tag des Erhalts sowie im Original (inkl. Umschlag) am darauffolgenden Tag eingeschickt. Auf meine Rückfrage, wieso der Fall abgelehnt wurde, kam nichts. Auf meinen kritischen Kommentar zur angebotenen Dienstleistung auf FB kam ebenfalls keine Antwort, dafür aber eine Löschung des Kommentars mitsamt vollständiger Sperrung meines Accounts für deren Seite sowie alle Beiträge, die einen Bezug zu diesem Saftladen haben. Für mich ist geblitzt.de nichts weiter als ein dubioser Verein von Betrügern, die darauf aus sind, Daten zu sammeln – oder, kaum besser, die einfach nur völlig unfähig und unfähig zum Umgang mit Kritik sind. Ich kann daher nur jedem raten, selbst den Widerspruch zu führen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, aber eben nicht auf diesen dubiosen Anbieter zu setzen!
Hallo Matthias,
ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und will mich für deinen Bericht bedanken und es tut mir leid, dass du wohl eine schlechte Erfahrung gemacht hast. Allerdings würde ich gerne etwas mehr Kontext geben und ein paar Sachen erläutern:
1. Unterlagen werden bei Geblitzt.de, nach Zugang, Montag bis Freitag, innerhalb von 24-48 Stunden bearbeitet. Davon gibt es keine Ausnahme. Wenn es sich um einen Bußgeldbescheid gehandelt hätte, dessen Widerspruchsfrist auch noch lief, dann hätten wir den auch angenommen. Wir verdienen damit immerhin unser Geld. Warum hätten wir das also ablehnen sollen?
2. Die Widerspruchsfrist eines Bußgeldbescheides ist 14 Tage. Wenn der Bußgeldbescheid danach rechtskräftig wird, gibt es anschließend eine erneute 14-tägige Zahlungsfrist. Die vermeidliche Ablehnung eines Falles kann also unmöglich Einfluss auf Mehrkosten haben.
3. Mit der Ablehnung eines Falles erhalten Sie automatisch auch immer den Grund dafür mitgeteilt. Auch hier gibt es keine Ausnahme.
4. Wir freuen uns immer über konstruktive Kritik. Daraus lernen wir ja und können unseren Service für alle geblitzten Autofahrer verbessern. Aber gegen eindeutige Falschbehauptungen werden wir uns selbstverständlich auch wehren. Daten werden entsprechend unserer Datenschutzerklärung verwendet und nach allen gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Wie die genau aussehen, kann man hier nachlesen: https://www.geblitzt.de/datenschutzerklaerung/
Hallo Redakteur unbekannten Namens,
dann erläutere ich doch mal ein paar Sachen nach diesem Beitrag…
1.: Eine 24-48 Stunden-Frist zur Bearbeitung mag vielleicht der fromme Wunsch oder das interne SLA sein, war bei mir de facto aber nicht der Fall. Insofern hätten wir da schon nachweislich mindestens eine Ausnahme. Auch wurde er, trotz laufender Widerspruchsfrist eben nicht angenommen – sonst hätte ich mich wohl kaum darüber ärgern müssen.
Es freut mich, daß Sie mit etwas Geld verdienen, in meinem Falle wollten oder konnten Sie es aber offenbar nicht.
Und warum der Bescheid abgelehnt wurde, müssen Sie mir sagen, da die angegebene Begründung („zu spät“) schlichtweg Unsinn war.
2.: Ja, die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage, wie ich oben schon bemerkt hatte. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage – auch das ist mir bekannt, war aber nicht Thema.
Die Ablehnung hatte faktisch Einfluß auf die Kosten bzw. hat Mehrkosten verursacht, weil der Vorgang so viel Zeit in Anspruch genommen hat, daß die erste vierzehntägige Frist wegen der unnützen Warterei auf geblitzt.de bereits abgelaufen war. Nach diesen zwei Wochen entstehen dann mit dem zweiten Schreiben auch immer höhere Kosten.
3.: Wenn Sie auf Spitzfindigkeiten stehen: Ja, es wurde ein Grund mitgeteilt – nur daß der völliger Nonsens war. Wenn Sie mich nach Gründen dafür fragen, warum ich als Selbständiger einen Auftrag von Ihnen ablehne und ich Ihnen „Sonntag ist ein Feiertag“ antworte, ist das zwar korrekt, aber keine nachvollziehbare Begründung – jedenfalls keine, die diese Bezeichnung verdient hätte.
4.: Es ist ja schon eine Unverschämtheit, was geblitzt.de sich in der Vergangenheit geleistet hat. Aber dann nach fünf Jahren (sic!) ums Eck zu kommen und mir als der Person, die von Ihrer unterlassenen Leistung geschädigt wurde, auch noch indirekt mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen, schießt wirklich den Vogel ab! Wie kann man nur so unverschämt sein und was nehmen Sie sich denn bitteschön heraus?! Aber gut, immerhin stellen Sie sich hiermit besser bloß, als ich es mit meinem kritischen Beitrag jemals gekonnt hätte…
Übrigens schön, daß Sie auch eine Datenschutzerklärung erstellt haben. Sollte die eine ähnliche Qualität haben wie die angebotene „Leistung“, dürfte das Lesen selbiger sicherlich zu reichlich Erheiterung führen.
Ich hatte in diesem Jahr wiederholt dem Dienst eine Chance gegeben. Leider endete es wieder mit dem selben Ergebnis: keine Erfolgsaussichten –
Widerspruch zurück genommen. Natürlich habe ich meine bestehende Rechtsschutzversicherung nicht mit angegeben, denn damit brauch ich ja geblitzt.de nicht, sondern kann mir meinen Anwalt selber aussuchen, natürlich mit dem Risiko einer Kündigung seitens meiner Versicherung bei Erfolglosigkeit.
Es scheint echt danach auszusehen, dass beim Vorhandensein der Versicherung ein mehr oder weniger sinnvoller / erfolgreicher Rechtsstreit seitens der Anwälte von geblitzt.de geführt wird (Honorar und Kosten werden ja von meiner Versicherung erstattet) und ohne Rechtsschutz sehr schnell der Widerspruch zurück genommen wird, da ja logischerweise so kein Geld mit einem Rechtsstreit verdient wird.
Hallo onlinefuchs,
ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und will mich für deinen Bericht bedanken. Ich will aber auch etwas mehr Kontext geben und erklären, wieso man eine Rechtsschutzversicherung angeben sollte, wenn eine vorhanden sein sollte. Als erstes ist es aber wichtig zu verstehen, wann eine Einstellung eines Bußgeldverfahren möglich ist: Man kann Nachweisen, dass der Betroffene nicht der Fahrer war, es nicht nachgewiesen werden kann oder formale Fehler im Verfahren gefunden werden. Die Versicherung spielt da erst mal keine Rolle.
Warum die Versicherung trotzdem wichtig sein kann, kann man auf unserer Webseite nachlesen:
„Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Versicherung, gemäß unseren Nutzungsbedingungen, vorrangig in Anspruch genommen.
Ihre Vorteile:
Ihre Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
Ein Bußgeldbescheid enthält auch immer Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldbehörde. Diese Verfahrenskosten, in Höhe von 28,50 Euro, kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung erstatten – auch wenn Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird.
Wird Ihr Verfahren nicht eingestellt, können die Anwälte versuchen das ursprüngliche Strafmaß zu reduzieren. Dieses kann die Aufhebung eines drohenden Fahrverbotes, einer Probezeitverlängerung oder unerwünschter Punkte bedeuten. Die Kosten dafür kann Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen.
Die Akte Ihres Bußgeldverfahrens weist keine eindeutigen Fehler oder Mängel auf. Um Chancen auf ein erfolgreiches Vorgehen gegen Ihr Verfahren zu wahren, können die Partnerkanzleien in Absprache mit Ihnen versuchen strittige Sachverhalte durch Gutachten oder Sachverständige klären zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.
Beachten Sie in jedem Fall die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung.“ (Quelle: https://www.geblitzt.de/unterlagen-einreichen/)