Schon wieder geblitzt worden, bei Rot über die Ampel gefahren oder zu dicht aufgefahren? Mit Geblitzt.de steht seit einiger Zeit ein ganz interessant klingender Service zur Verfügung. Die Website prüft euren Bußgeldbescheid, veranlasst gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens und vertritt euch durch ihre Partner-Anwälte.

Das Verfahren im Schnelldurchlauf:

  • Anmelden, Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen mit Vollmacht einsenden (das Porto zahlt ihr selbst)
  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wird geprüft und Einspruch erhoben
  • Mit Kostenübernahme: Einspruch, Akteneinsicht, Bewertung durch erfahrene Partnerkanzleien

Wie funktioniert das?

Auf Geblitzt.de wird das Verfahren so beschrieben:

Wenn ihr habt einen Bußgeldbescheid erhalten oder euch auf einem Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß äußern sollt, meldet ihr euch auf der Homepage an. Mit der Anmeldung erhaltet ihr einen anwaltliche Vollmacht mit der ihr die Betreiber der Website und deren Partner-Anwälte unter anderem berechtigt, in eurem Namen Einspruch gegen gegen den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Diese Vollmacht sendet ihr im Original mitsamt einer Kopie eures Bußgeldbescheids nach der Anmeldung brieflich an Geblitzt.de (es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Unterlagen per E-Mail-Anhang angenommen werden).

Eure Unterlagen werden dann formal auf Vollständigkeit geprüft. Ist alles in Ordnung, wird gegen den Bescheid in eurem Namen Einspruch eingelegt.
Dabei werden die Einschätzungen in drei Kategorien unterteilt:

  • Es bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens. Mit Kostenübernahme: Einspruch, Akteneinsicht, Bewertung durch erfahrene Partnerkanzleien
  • Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens. Mit Kostenübernahme der Prüfung bei Geblitzt.de
  • Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen für euch vorteilhaften Vergleich zu erzielen. Mit Kostenübernahme: Einspruch, Akteneinsicht, Bewertung durch erfahrene Partnerkanzleien

Generell gilt, dass alle anfallenden Prozesskosten übernommen werden. Das gilt auch für den Fall, dass euer Verfahren „wider Erwarten“ nicht eingestellt wird.

Klingt auf jeden Fall nach einer fairen Sache – insbesondere, wenn man keine Rechtsschutzversicherung (könnt ihr übrigens hier vergleichen) hat.

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