DFV-Klinikschutz© Stígur Már Karlsson /Heimsmyndir

Krankenhauszusatz­versicherung Privatpatient im Krankenhaus

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • inkl. Auslandsreisekrankenversicherung
  • Keine Wartezeit

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Warum ist eine Krankenhaus­zusatz­versicherung sinnvoll?

Eine Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich für jeden, der im Kranken­haus ganz in Ruhe ge­ne­sen und dabei beste Behandlung erhalten will. Mit der Krankenhaus­zusatz­versicherung genießen Sie die gleichen Vorteile wie ein Privat­patient. Sie werden vom Chefarzt be­han­delt sowie in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer unter­ge­bracht. Was sonst hohe Zuzahl­ungen erfordert wird für Sie im Falle eines Klinik­auf­ent­haltes zur Selbstverständlichkeit.

Unsere Krankenhaus­zusatzversicherung Jetzt Beitrag berechnen

Basis

Einbettzimmer

Bei Unfall

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Assistance

24-h Servicehotline

ab3,99 €
Online abschließen
Komfort

Einbettzimmer

Bei Unfall
und schwerer Krankheit

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Assistance

24-h Servicehotline

ab7,36 €
Online abschließen
PremiumStiftung Warentest "sehr gut"

Zweibettzimmer

Bei allen Krankheiten
(ohne Einschränkung)

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Assistance

24-h Servicehotline

ab10,26 €
Online abschließen
Exklusiv

Einbettzimmer

Bei allen Krankheiten
(ohne Einschränkung)

100 % Erstattung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl

Auslands­reisekranken

keine Wartezeiten

Exklusiv Assistance

24-h Servicehotline

Erstvorstellung Facharzt in 5 Tagen

ab15,26 €
Online abschließen
Persönliche Beratung
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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne unter der folgenden Tele­fon­num­mer zur Verfügung. Oder ver­ein­ba­ren Sie ganz einfach einen Rückruf für ein Beratungsgespräch.

Das sagen unsere Kunden

Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung bei der DFV

  • Chefarztbehandlung: Sie erhalten Zugang zu privatärztlichen Leistungen und Ihnen werden die Mehrkosten einer Chef­arzt­behandlung erstattet.
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl: Sie kön­nen das Krankenhaus sowie Ihren Arzt frei wählen. Sie müssen also nicht zwangs­läufig in das nächstgelegene Vertrags­kran­ken­haus der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Kostenübernahme von gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen: Normalerweise zahlen Sie bei voll­sta­tionärem Aufenthalt je Kalendertag zehn Euro direkt an das Kranken­haus. Wir bieten Ihnen dafür volle Kosten­er­stattung.
  • Ausgezeichnet vom Stiftung Wartentest mit "Sehr Gut": Der DFV-KlinikSchutz wurde von Stiftung Warentest (07/2020) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet.
  • Keine Wartezeit: Sie können Leistungen sofort nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.
  • Inkl. Auslandsreiseversicherung: Der DFV-KlinikSchutz beinhaltet auch eine Auslands­reisekrankenversicherung. Damit sind Sie weltweit geschützt.
  • Tägliches Kündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag, ohne Einhaltung einer Kündi­gungs­frist, täglich kündigen.
  • Einfache Kostenerstattung: Im Ver­sicher­ungs­fall laden Sie die Rechnung einfach bequem über das DFV-Kunden­portal oder die DFV-App hoch und erhalten in kürzester Zeit Ihr Geld.
  • Inkl. Assistance oder Exklusiv Assistance-Leistungen: Unsere 24-Stunden-Hotline gibt Ihnen individuelle medizinische In­for­ma­tio­nen, Unterstützung bei der Organisation des Krankenhausaufenthaltes, eine telefonische Zweitmeinung sowie Erläuterungen von Dia­gno­sen und Behandlungsmöglichkeiten.
    Im Tarif „Exklusiv“ bekommen Sie zu­sätz­li­che Assistance-Leistungen wie die Erst­vor­stel­lung bei einem für eine schwere Er­kran­kung spezialisierten Facharzt innerhalb von fünf Tagen und die Erstattung von dadurch anfallenden Kinderbetreuungskosten.
Auszeichnung

Krankenhaus­zusatzversicherung

Stiftung Warentest „SEHR GUT“

Unsere stationäre Zusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Premium wurde von Stiftung Warentest (07/2020) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet.

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Gute Gründe zur DFV zu wechseln

Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Schutz inklusive

Unsere Auslandskranken­versicherung ist in jedem unserer DFV-KlinikSchutz Tarife fest integriert. So sind Sie auch im Ausland immer bestens abgesichert!

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Krankenhaus­zusatzversicherung Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Unter­kunft

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Bei äußerer Ein­wirk­ung

bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen

Bei schweren Krank­heiten

Bei allen Krank­heiten

Auslands­reise­kranken­ver­sicherung
  • Ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Akutversorgung im Ausland
  • Krankenrücktransporte aus dem Ausland
  • Überführungskosten aus dem Ausland
  • Bestattungskosten im Ausland (max. in Höhe vergleichbarer Überführungskosten)

Zu­zahl­ungen im Kranken­haus

bei vollstationären Heilbehandlungen

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

Tage­geld

bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen (je Versicherungsjahr)

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

Ersatz­kranken­haus­tage­geld

bei Verzicht auf

  • versicherte gesondert berechenbare Unterkunft 40 €/Tag
  • gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 60 €/Tag
  • gesondert berechenbare Unterkunft und gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 100 €/Tag

Wird in der Tarifvariante DFV-KlinikSchutz Premium die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.

Im DFV-KlinikSchutz Exklusiv ersetzen wir beim Verzicht auf die Unterkunft im Einbettzimmer zusätzlich die Aufwendungen für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer.

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

Unter­kunft

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Bei äußerer Ein­wirk­ung

bzw. allen versicherten Gesundheitsschädigungen

Bei schweren Krank­heiten

Bei allen Krank­heiten

Auslands­reise­kranken­ver­sicherung
  • Ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Akutversorgung im Ausland
  • Krankenrücktransporte aus dem Ausland
  • Überführungskosten aus dem Ausland
  • Bestattungskosten im Ausland (max. in Höhe vergleichbarer Überführungskosten)

Zu­zahl­ungen im Kranken­haus

bei vollstationären Heilbehandlungen

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

10 €/Tag
max. 28 Tage/Jahr

Tage­geld

bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen (je Versicherungsjahr)

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

100 €/Tag
max. 21 Tage

Ersatz­kranken­haus­tage­geld

bei Verzicht auf

  • versicherte gesondert berechenbare Unterkunft 40 €/Tag
  • gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 60 €/Tag
  • gesondert berechenbare Unterkunft und gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen 100 €/Tag

Wird in der Tarifvariante DFV-KlinikSchutz Premium die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.

Im DFV-KlinikSchutz Exklusiv ersetzen wir beim Verzicht auf die Unterkunft im Einbettzimmer zusätzlich die Aufwendungen für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer.

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

bis zu 100 €

Leistungen der Krankenhauszusatz­versicherung DFV-KlinikSchutz

Freie Krankenhauswahl© denisismagilov / AdobeStock

Freie Arzt- und Krankenhauswahl

Als Patient möchte man bei einer Erkrankung nicht in das erstbeste, sondern in das beste Krankenhaus. Gleiches gilt für die Wahl des behandelnden Arztes. Als Kassen­patient hat man je­doch nur Anspruch auf das nächst­ge­lege­ne ge­eignete Ver­trags­kranken­haus der ge­setzlichen Kranken­versicherung (GKV) sowie den Arzt, der in dem Moment vom Krankenhaus bestimmt wird. Geht der Patient in ein anderes Kranken­haus oder möchte eine Chefarztbe­handlung genießen, muss er die Mehr­kosten selbst zahlen. Die private Kranken­haus­zusatz­versicherung DFV-KlinikSchutz bietet Ihnen bei den ver­sicher­ten Krank­heiten eine freie Wahl des Kranken­hauses sowie freie Arztwahl inkl. Chefarztbehandlung.

Chefarztbehandlung© Jonas Glaubitz / AdobeStock

Chefarztbehandlung

Bei einem schweren Unfall oder einer erns­thaften Erkrankung geht es im Kranken­haus oftmals um Leben und Tod. Als Kassen­patient wird man vom dienst­habenden Stations­arzt behandelt. In einer solchen Situ­ation wünscht man sich jedoch die bestmögliche me­di­zini­­sche Behandlung vom spezialisierten Arzt oder sogar vom Chefarzt. Mit der sta­tion­ären Kranken­zusatz­versicherung DFV-KlinikSchutz haben Sie auch als Kassen­patient Zugang zu privat­ärztlichen Leistungen und bekommen die Mehr­kosten einer Chefarzt­behandlung erstattet.

Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer© WavebreakmediaMicro / AdobeStock

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Bei einem Kranken­haus­aufenthalt übernehmen die gesetzlichen Kranken­kassen nur die Regel­leistung, d.h. die Klinik-Unterbringung in einem Mehrbett­zimmer. Wer im Kranken­haus etwas mehr Ruhe und Komfort in einem Ein- oder Zweibett­zimmer möchte, der muss einen saftigen Zuschlag zahlen. Die stationäre Zusatz­versicher­ung DFV-KlinikSchutz ermöglicht Ihnen eine bestmögliche Unterbringung und ersetzt Ihnen, in den jeweils versicherten Krankheiten, die Aufwendungen für die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer.

Weltweiter Schutz© Halfpoint / AdobeStock

Weltweiter Schutz

Die Zusatz­versicherung DFV-KlinikSchutz beinhaltet auch eine Auslands­reise-Kranken­versicherung. Damit sichern Sie sich für eine ärztliche, stationäre und zahnärztliche Akut­versorgung im weltweiten Ausland ab. Darüber hinaus erstattet die Auslandsreise-Kranken­versicherung auch die erheblichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Kranken­rück­transport aus dem Ausland zu einem geeigneten Kranken­haus in Deutschland.

Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen© PeopleImages / iStock

Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen

Sofern Sie als gesetzlich Versicherter mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie bei voll­sta­tio­nä­rem Aufenthalt je Kalendertag zehn Euro direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf höchs­tens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Mit einer Kranken­haus­zusatz­versicherung sichern Sie sich dagegen ab. Wir leisten Ihnen volle Kost­en­er­stat­tung für die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung.

Assistance-Leistungen© nenetus / AdobeStock

Assistance-Leistungen und Exklusiv-Assistance

Mit den Assistance-Leistungen bietet Ihnen der DFV-KlinikSchutz, im Falle einer versicherten Krank­heit, eine 24-Stunden-Hotline u. a. zu in­di­vi­du­el­len medizinischen In­formationen und zur Organisation des Krankenhaus­aufenthaltes. Zu­dem erhalten Sie eine telefonische Zweit­mei­nung innerhalb Deutschlands sowie Er­läu­ter­ung­en von Diagnosen und deren Behandlungs­möglichkeiten.

Mit der Produktvariante „Exklusiv“ bekommen Sie zusätzliche Exklusiv-Assistance-Leistungen wie die Erstvorstellung bei einem für eine schwere Erkrankung spezialisierten Facharzt innerhalb von fünf Tagen. Fallen während der versicherten stationären Behandlung Kinder­betreuungs­kosten an, so werden diese bis zu einer Höhe von 2.000 Euro erstattet.

Fallbeispiele einer stationären Zusatzversicherung

Fallbeispiel Harnleitersteine
Harnleitersteine: ca. 1.770 Euro

Harnleitersteine hören sich nicht nur schmerzhaft an – sie machen oftmals sogar einen stationären Eingriff notwendig. Unser Kunde musste dafür zwei Tage im Kranken­haus einkehren. Das Zweibettzimmer, welches mit 70 Euro zu Buche schlägt, haben wir ebenso übernommen wie die Chefarzt­behand­lung für satte 1.700 Euro.

Fallbeispiel Arthrose
Arthrose: ca. 3.700 Euro

Klinikaufenthalte dauern in höherem Alter meistens etwas länger als in jüngeren Jahren. Bei der Arthrose-Behandlung unserer 74-jährigen Kun­din wurden es ganze 9 Tage. Kos­ten in Höhe von 1.200 Euro für das Ein­bett­zim­mer und 2.500 Euro für die Chef­arzt­be­hand­lung – durch den DFV-KlinikSchutz vollumfänglich abgedeckt!

Fallbeispiel Entbindung
Entbindung: ca. 1.150 Euro

Geburten gehören zu den wenigen er­freu­li­chen Ereignissen im Kran­ken­haus. Dabei will man sich aller­dings auch besonders wohl und umsorgt fühlen. Im Falle unserer Versicherten äußerte sich das Sorglos-Paket durch einen dreitägigen Aufenthalt im Zwei­bett­zim­mer für 150 Euro sowie die Chef­arzt­behandlung für 1.000 Euro. Die Rechnung ging auf uns! 

Häufige Fragen zur Krankenhaus­zusatzversicherung DFV-KlinikSchutz

Was zahlt die Krankenhauszusatzversicherung? DFV-KlinikSchutz

Unsere Krankenhaus­zusatz­versicherung zahlt für:

Medizinisch notwendige Heilbehandlungen

Freie Krankenhaus- und Artzwahl

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

Privatärztliche Leistung
(z.B. Chefarztbehandlung)

Rooming-In

Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus

Ersatzkrankenhaustagegeld und Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen

Ambulante und stationsersetzende Heilbehandlungen

Vor- und nachstationäre Behandlungen

Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel

Krankentransporte im Inland

Kosmetische Operationen

Unsere Krankenhaus­zusatz­versicherung zahlt nicht für:

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Bei Vertragsabschluss bestehende Gesundheitsschädigungen, Krankheiten oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sowie deren Folgen

Teilstationäre Behandlungen

Eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterkunft

Behandlungskosten von Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

Entziehungsmaßnahmen

Gebühren für Kommunikationsmittel

Produkthighlights unserer Krankenhauszusatz­versicherung:

Testsieger Stiftung Warentest

Keine Wartezeit

Inklusive Auslandsreisekrankenversicherung

Kostenerstattung per App

Tägliches Kündigungsrecht

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Krankentagegeldversicherung

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