Nach einiger Zeit mal kleiner Reminder. Der Zeitraum wurde von 31.12.2020 auf 31.03.2021 verlängert. Bei der KfW findet ihr ein PDF zum Thema. Mich würde mal interessieren, ob euch solche Info-Artikel gefallen! Schreibt doch mal einen Kommentar.

Die Diskussion darüber war in aller Munde: das Baukindergeld – wir fassen euch hier zusammen, wer es bekommt und was ihr beachten müsst. Da doch viel Halbwissen rumgeistert.

Auch, wenn es kein Schnäppchen in dem Sinne ist, kann es durchaus eine sinnvolle Sache sein, sich einmal mit dem Thema auseinanderzusetzen, falls Wohneigentum angeschafft wird.

Für wen gibt es Baukindergeld?

Das Baukindergeld gilt für Häuser und Eigentumswohnungen. Die Förderung gibt es für alle Familien oder auch Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die ihren Kaufvertrag für eine Immobilie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 geschlossen haben, bei Neubauten gilt der Tag der Baugenehmigung. Außerdem darf der Antrag spätestens drei Monate nach dem Einzug gestellt werden, spätestmöglicher Zeitpunkt ist der 31.12.2023. Für 2018 gibt es hier eine Ausnahmeregelung: Alle, die zwischen dem 01.01. und dem 18.09.2018 (also dem Startdatum des Baukindergelds) in ihre Immobilie eingezogen sind, können bis zum 31.12.2018 die Förderung beantragen.

Das Geld gibt es außerdem nur für die erste Immobilie. Besitzt ihr bereits ein Haus oder eine Wohnung, geht ihr leer aus. Euer Kind muss mit in die Immobilie einziehen.

Das Jahreseinkommen des Haushalts darf maximal 75.000 € betragen, für jedes Kind gibt es eine Erhöhung dieser Grenze um 15.000 €. Eine Familie mit zwei Kindern darf so also 105.000 € verdienen, herangezogen wird dazu der durchschnittliche Betrag in den Jahren zwei und drei vor Antragseingang. Stellt ihr also 2018 den Antrag, wird die Steuerbescheinigung aus 2016 und 2015 benötigt – maßgeblich ist hier das „zu versteuernde Jahreseinkommen„.

Was bekommt ihr?

Wenn euer Antrag entsprechend bestätigt wird, erhaltet ihr für einen Zeitraum von 10 Jahren 1.200 € jährlich pro Kind. Bei zwei Kindern wäre das also eine Gesamtsumme in Höhe von 24.000 €. Das Baukindergeld ist ein Zuschuss, ihr müsst ihn also nicht zurückbezahlen. Die Auszahlung erfolgt jährlich.

Wie funktioniert das mit dem Antrag?

Den Antrag auf Baukindergeld stellt ihr direkt bei der KfW im Programm KfW 424 – das geht nur online. Dort gibt es auch ein entsprechendes Merkblatt als pdf zum Download.

Nicht vergessen: Nach dem Einzug habt ihr maximal drei Monate Zeit dazu – und diese Frist solltet ihr beachten, auch wenn ihr vielleicht noch nicht alle Unterlagen zusammen habt, die kann man notfalls auch nachreichen bzw. ist momentan sowieso aus technischen Gründen noch kein Upload möglich. Diese Funktion ist vermutlich erst ab März 2019 verfügbar.

Ihr benötigt mindestens eure Einkommensteuerbescheide zum Nachweis der Haushaltseinkünfte, eine Meldebestätigung (der Nachweis, dass ihr sowie euer Kind in eurer Immobilie wohnt) und einen Grundbuchauszug.

Und was ist sonst noch zu beachten?

Ein großes Problem ist momentan das Antragsportal der KfW – da hier noch keine Nachweise hochgeladen werden können, wird auch vor März 2019 kein Geld ausgezahlt. Das solltet ihr bei euren Planungen berücksichtigen.

Sollte sich euer Haushaltseinkommen während der Bezugszeit erhöhen, fällt eine der Grundvoraussetzungen weg und ihr bekommt eventuell kein Geld mehr (dieser Punkt ist wohl noch unklar). Zieht ihr aus und vermietet die Immobilie, ist die Förderung ebenfalls weg.

Wird nach eurer Antragsstellung noch ein Kind geboren, wirkt sich vermutlich nicht mehr auf die Förderung aus – es gibt also keinen zusätzlichen Betrag.

Eine schöne Sonderregelung gibt es für alle Bayern: Wer dort eine Immobilie kauf, bekommt pro Kind und Jahr zusätzliche 300 € sowie eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 €.

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