Bundesnetzagentur: Portierungsentgelt bei Mobilfunk-Rufnummermitnahme darf zukünftig max. 6,92€ (brutto) betragen 5 
Ihr kennt das ja vielleicht noch – habt ihr eine Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitgenommen, dann musstet ihr bislang immer mit Gebühren von 25-30€ rechnen.
Mit Wirkung ab heute hat die Bundesnetzagentur das Portierungsentgelt auf maximal 6,82€ (brutto) gesetzt – sprich der Anbieter darf euch fortan nicht mehr als die maximale Höhe berechnen.
„Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die überwiegende Anzahl der Mobilfunkanbieter hatte bereits im Februar die Gebühren freiwillig abgesenkt, jetzt müssen auch freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica diese senken. Sicherlich eine sehr kundenfreundliche Sache!
Zum AngebotFür dich wird es dadurch nicht teurer. Hierdurch können wir unser tägliches redaktionelles Angebot gebührenfrei anbieten.
5 Kommentare zu Bundesnetzagentur: Portierungsentgelt bei Mobilfunk-Rufnummermitnahme darf zukünftig max. 6,92€ (brutto) betragen
Auch wenn es mal kein Angebot war 😉
Vielen vielen vielen Dank für die Info.
Endlich hat die hohe Gebühr ein Ende 🙂
Da überlegt eher mal die Nummer zu behalten. 🙂
über 30€ war echt zu viel für diesen Mausklick!
Ja, war echt überfällig!
Super, dass ihr darüber informiert! Klasse! Vielen Dank!
Da wechselt man alle 10 Jahre mal…
Und dann genau VOR so etwas…
Scheiss Timing muss man haben! 🙁
Hab gerade entdeckt, dass es auf der Seite der Bundesnetzagentur eine Antrag auf Überprüfung zu hoher Portierungsgebühren gibt.
Habe ich so eben mal versucht…
Vielleicht bekomme ich ja was zurück, habe immerhin Handy und Festnetz eben erst gewechselt. 😀