🔌Förderung für private Ladestation/Wallbox – jetzt 900€ KfW-Zuschuss möglich 13 
Habt ihr auch schonmal mit dem Gedanken gespielt, eines unserer extrem guten Leasingangeboten zu nutzen? Dann ist euch sicherlich aufgefallen, dass die besten Angebote meist (teil-)elektrische Fahrzeuge sind. Dank der Innovationsprämie (Infos hier im Artikel), stieg hier nämlich im Juni 2020 die Förderung auf bis zu 6000€ (staatl. Teil).
Die Anschaffung eines (teil-)elektrischen Fahrzeugs führt aber auch direkt zu der Frage nach der Lademöglichkeit eines solchen. Entstehen hier gerne auch mal Kosten von über 1000€, will man durch die neue Förderung auch hier einen Anreiz schaffen, auf Elektromobilität umzusteigen.
Themenübersicht
KfW-Förderung für private Ladestationen
Seit kurzem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein bundesweites Förderprogramm zur Schaffung (privater) Ladeinfrastruktur. Das Programm nennt sich KfW 440 (Infos hier).
900€ Zuschuss gibt es – pauschal!
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich gilt hier natürlich der Eigentümer des Stellplatzes bzw. der Haus- oder Wohnungseigentümer. Oder auch als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Vermieter kann man die Förderung der KfW beantragen. Auch Mieter können mit Zustimmung des Vermieters einen Antrag stellen. Hier ist noch interessant zu wissen, dass es kürzlich eine Gesetzesänderung gab: der Mieter hat demnach einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation auf Kosten des Mieters gestattet.
Wichtig dabei ist aber vor allem, dass die Ladestation an einer ausschließlich privat genutzten Fläche installiert wird. Öffentlich zugängliche Lädesäulen, wie z.B. auf Kundenparkplätzen oder auf Firmengeländen wo Mitarbeiterparkplätze sind, werden nicht gefördert. Hier gibt es andere Möglichkeiten.
Ablauf
Und so einfach geht’s:
- VOR dem Kauf der Ladestation bzw. Wallbox müsst ihr den Antrag stellen
- Auf Bestätigung warten und dann Installation beauftragen
- Nachweis einreichen und Zuschuss bekommen
Einzige Bedingung: Der Strom für das Laden des (teil-)elektrischen Autos muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien kommen. Hier ist vielleicht ein Stromwechsel nötig – und wenn ihr schonmal dabei seid, nutzt doch einfach unseren Stromanbietervergleich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Dazu zählen neben der fabrikneuen Wallbox/Ladestation auch die intelligente Steuerung, die Kosten für Einbau und Anschluss, inklusive aller Installationsarbeiten, sowie die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.
Gibt es Mindestanforderungen an die Ladestation?
Im Grunde muss die Ladestation folgende drei Vorraussetzungen erfüllen:
- Die Ladeleistung muss genau 11 kW betragen – nicht weniger und auch nicht mehr! Es können natürlich auch Wallboxen erworben werden, die mehr Ladeleistung (z.B. 22 kW) unterstützen, jedoch muss der Elektrobetrieb die Ladeleistung dann auf 11 kW drosseln.
Das funktioniert ganz einfach, hiervon also bitte nicht abschrecken lassen. Ich selbst habe die Keba P30 x-series, dort sind es einfach ein paar „Jumper“ wie man es von früheren Festplatteninstallationen kennt. - Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein. Dies ermöglicht smartes Laden, d.h. alle Akteure können miteinander kommunizieren und die Ladeleistung kann begrenzt werden oder zeitlich verschoben.
- Die Laden darf ausschließlich mit 100% Ökostrom geschehen. Das heißt, entweder direkt von der eigenen Solaranlage oder durch einen entsprechenden Ökostromanbieter. Letzteres ist jedenfalls Voraussetzung.
Ob die ausgesuchte Ladestation allen Anforderung entspricht, findet ihr auch hier ganz schnell heraus:
- Liste der geförderten Ladestationen
- Beim Onlineshop Mobilityhouse verfügbare, förderfähige Wallboxen
Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie man die passende Wallbox aussucht; mehr dazu weiter unten im Artikel.
Alternativ: progres.nrw Förderung in NRW (nur noch Firmen!)
Vor Einführung der KfW-Förderung konnte man in Nordrhein-Westfalen in einem landeseigenen Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ebenfalls Förderung beantragen. Achtung: diese ist nur noch für Unternehmen zu beantragen!
Diese sieht standardmäßig wie folgt aus:
- Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur:
- Förderquote: 50% der Maßnahmen
- Fördergrenze: 1.000€ pro Ladepunkt (Wallbox)
- bzw. 3.000€ pro Ladepunkt (Ladesäule)
- Erhöhte Fördergrenze bei Steuerbarkeit (+1.500€) (mehr dazu hier)
- Infos zum progres.nrw Programm über diesen Link
Bisher gab es zudem bei Vorhandensein oder Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage über 2kWp weitere 500€ Pauschalbonus, sodass man bei einer Wallbox auf bis zu 1.500€ Förderung kommen konnte.
Beide Programme sind nicht kombinierbar.
NRW: Öffentlich zugängliche Ladepunkte
Falls ihr eine Firma habt und die Wallbox öffentlich zugänglich machen möchtet, sind bis zu 80% Förderung drin. Infos gibt es über diesen Link.
Die Kurz-Übersicht:
Fördergegenstand | Förderquote | Förderhöchstgrenze |
---|---|---|
Normalladeinfrastruktur (AC/DC, 3,7 bis 22 kW) | 80% der Gesamtkosten | max. 4.000€ pro Ladepunkt |
Schnellladeinfrastruktur (DC, 22 bis 50 kW) | 80% der Gesamtkosten | max. 16.000€ pro Ladepunkt |
Anschluss an Niederspannung * | 80% der Gesamtkosten | max. 10.000€ pro Standort |
Anschluss an Mittelspannung * | 80% der Gesamtkosten | max. 100.000€ pro Standort |
* Eine Förderung der Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ist ebenfalls möglich. Wird durch den Pufferspeicher ein ansonsten notwendiger Mittelspannungsanschluss verhindert, gilt die Förderhöchstgrenze für den Mittelspannungsanschluss. (Quelle)
Die Förderhöhe liegt dann auch z.B. an der Erreichbarkeit – volle Förderhöhe ist bei 24 Stunden/ 7 Tage die Woche möglich. Halbierte Höhe gibt es bei mind. 12 Stunden täglich an Werktagen.
Weitere Fördermöglichkeiten?
Teilweise gibt es noch regionale Förderungen oder Unterstützung vom Stromanbieter, hier muss man sich dann nochmal vor Ort schlau machen.
Welche Ladestation/Wallbox ist empfehlenswert?
2018 und 2019 widmete sich der ADAC dieser Frage und hat verschiedene Wallboxen getestet. Insgesamt wurden 18 Wallboxen getestet. Elf bekamen dabei ein „sehr gut“ oder „gut“. Generell wird empfohlen eine 3-phasige-11kW-Wallbox zu wählen, da damit alle Elektroautos gut aufladbar sind.
Hier einmal alle Wallboxen, die mit sehr gut abgeschnitten haben:
- ABL eM H1 (Note 1,0)
ab 634,25€ inkl. Versand - Heidelberg Wallbox Home Eco (Note 1,1) (nicht förderfähig, daher muss hier zur intelligenten Variante „Wallbox Energy Control“ gegriffen werden)
ab 767,99€ inkl. Versand - Webasto Pure (Note 1,2) (nicht förderfähig, daher muss hier zur intelligenten Variante „Webasto Live“ gegriffen werden)
ab 1.555,37€ inkl. Versand - Keba KeContact P30 (Note 1,3) (gefördert werden nur die P30 X-Serie und C-Serie)
ab 1.175,41€ inkl. Versand - Mennekes Amtron Xtra C2 (Note 1,4)
ab 1.806,15€ inkl. Versand - beim spezialisierten Onlineshop Mobilityhouse gibts eine Liste mit förderfähigen Boxen über das KfW-440-Programm
Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass Elektriker einem gerne eine Wallbox mitverkaufen wollen und dann meist zu der teuren Mennekes raten. Daher habe ich mich auf die Suche nach einem Elektriker gemacht, der mir eine von mir zu Verfügung gestellte Wallbox zu realistischen Stundensätzen installiert. So musste ich nicht die UVP der Wallbox bezahlen und konnte von einem Angebot Gebrauch machen. Oft gibt es Angebote von den Stadtwerken oder ähnliches, da muss man dann doch aufpassen, ob nicht Klüngel im Spiel ist – das angebliche Pauschalangebot entpuppte sich in unserer Kommune als komplett überteuert.
KfW-440: Wie ist die Förderung zu beantragen?
Hier ist ganz wichtig, dass der Antrag vor Durchsetzung des Vorhabens gestellt wird. Da die Gesamtkosten für Förderung von größter Wichtigkeit sind, muss ein verbindliches Angebot eines Fachbetriebs vorgelegt werden. Da bedeutet im Umkehrschluss, dass Eigenleistungen und Eigeninstallationen nicht gefördert werden, mithin sind sie nicht erlaubt.
Sobald eine Antragsbestätigung vorliegt muss eine Identifizierung per Schufa-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren erfolgen. Danach kann der Fachbetrieb mit der Arbeit loslegen.
Nach der Durchführung der Arbeiten, muss die Rechnung im KfW-Zuschussportal innerhalb der nächsten 9 Monate nach Antragsbestätigung hochgeladen werden. Im Anschluss wird die beantragte Summe auf das Empfängerkonto überwiesen.
Wallbox kostenlos? Freebie ja, Gewinn nein
Wie eingangs erwähnt, erhaltet ihr pauschal 900€ pro neuzubauenden Ladepunkt. Das setzt aber voraus, dass die Kosten für Wallbox, Einbau und Anschluss mindestens 900€ betragen. Kostet euch das Ganze nur 800€, bekommt ihr keine Förderung. Ist die Wahrscheinlichkeit bei einem einzigen Ladepunkt noch ziemlich gering auf nur 800€ Gesamtkosten zu kommen, wird dies vor allem bei mehreren zu errichtenden Ladepunkten wahrscheinlich. Denn auch hier bekommt ihr die 900€ pro Ladepunkt nur, wenn pro Ladepunkt auch Kosten i.H.v. 900€ entstehen. Da die Kosten für Installation und Anschluss nicht proportional mit jedem Ladepunkt steigen, solltet ihr hier genau drauf achten.
Ein Beispiel: Ihr wollte an euren zwei nebeneinanderliegenden Stellplätzen jeweils einen Ladepunkt errichten. Die Kosten für Wallboxen, Installation und Anschluss belaufen sich auf insgesamt 1700€. Dann erhaltet ihr nur 900€ Förderung.
Alle Infos zum Nachlesen gibt es auch nochmal hier im PDF der KfW.
Zum AngebotFür dich wird es dadurch nicht teurer. Hierdurch können wir unser tägliches redaktionelles Angebot gebührenfrei anbieten.
13 Kommentare zu 🔌Förderung für private Ladestation/Wallbox – jetzt 900€ KfW-Zuschuss möglich
Vielen Dank für die Info, klingt interessant!
Wie viel hat bei dir die Installation ungefähr gekostet?
Ich musste etwas suchen, da viele Elektriker nach meiner Wahrnehmung wohl die Förderung oben auf die Preise aufschlagen. Am Ende hatte ich dann einen Elektriker, der realistische 5,5 Stunden kalkuliert hat plus ein paar Euro für Material. Stundensatz waren glaube ich 55€ netto.
Betonfundament für die Edelstahlsäule haben wir in Eigenleistung erstellt.
Ich kenne mich bez. Ladeinfrastruktur nicht wirklich aus – daher mal eine, für versierte Leute, vielleicht etwas seltsame Frage: Kann man an so einer Wallbox denn auch mal Geräte mit hoher Leistung betreiben, wenn gerade keine Starkstromsteckdose zur Hand ist und man für Bautätigkeiten oder die Werkstatt ein bißchen mehr als die üblichen 230V aus der Kabeltrommel braucht?
Hey Matthias, das ist ne gute Frage, über die ich in der Tat noch nie nachgedacht habe.
Oft wird es andersrum gemacht – man nimmt einen vorhandenen „Starkstrom“anschluss zum Laden des E-Autos. Dafür gibt es Produkte wie den „JuiceBooster“ (siehe hier: https://www.sparbote.de/371937/juice-booster-2/), quasi ein passender Adapter für die 3-Phasen-Steckdose.
Ob das andersrum geht, bezweifle ich ein wenig – zum einen hat man ja meist einen Stecker (und keine Buchse) und zum anderen ist die Wallbox „intelligent“ (kommuniziert mit dem Fahrzeug) und müsste dann entsprechend eingestellt werden, einfach den Strom durchzulassen.
Das Problem ist nur: nicht-festinstallierte Wallboxen werden nicht subventioniert.
Was man halt machen kann: wenn der Elektriker ohnehin ein dickes Kabel verlegt, direkt noch eins mit zu verlegen, womit man dann noch eine Starkstromsteckdose nutzen kann.
Ok, die Variante Starkstrom plus „JuiceBooster“ hätte für mich, der ich selbst gar kein E-Auto oder Hybriden besitze, dafür aber so einiges an Werkzeug und Maschinen, im Moment deutlich mehr Sinn gemacht. Schade, daß diese Variante nicht subventioniert wird und man unbedingt die intelligente „Wandkiste“ braucht. Aber ich denke, die Variante, da einfach ein Extrakabel mit rauszuziehen, dürfte eine sehr schlaue sein und dann sicherlich auch deutlich günstiger kommen, als wenn ich das extra verlegen lasse. Insofern schon mal danke für den guten Tip! 😉
Weißt Du zufällig noch, ob man zur Installation einer Ladestation zwingend einen digitalen Stromzähler benötigt oder das auch mit dem alten Ferraris-Zähler umsetzbar ist?
@Matthias da bin ich überfragt, da wir schon einen neuen Zähler hatten.
Wir haben derzeit auch kein Elektro-/Hybrid-Fahrzeug, aber ich dachte, die Förderung kann man ja schonmal mitnehmen. Und in NRW gab’s dann sogar 1.500€, sodass unser Anteil sehr überschaubar wurde.
Die Aktion ist offensichtlich ziemlich gefragt, daher gibt es bei den förderfähigen Wallboxen derzeit lange Lieferzeiten (teilweise 6 Monate). Ich hatte Glück, habe eine Wallbe Eco 2.0s für 540€ innerhalb von 4 Tagen bekommen. Der Elektriker hat gut 1000 Euro für die Installation in meiner Garage genommen; dabei musste ein FI-Schalter eingebaut werden. Mein Hyundai-Kona (den ich dank Sparbote sehr günstig geleast habe) lädt so deutlich schneller. Vor Bestellung der Wallbox hatte ich die KfW-Fördermittel online beantragt – läuft problemlos, und die Förderzusage kam schon nach wenigen Stunden. Die Rechnungen habe ich eingereicht. Jetzt hoffe ich dass die 900 Euro schneller auf dem Konto sind als die 6100€ BaFa-Umweltprämie für das E-Auto (dauerte 3,5 Monate).
Danke für dein Feedback. Bin mal gespannt – soweit ich gehört habe, geht das bei der KfW recht fix.
Konnte es selbst nicht ausprobieren, da wir damals noch die NRW-Förderung genutzt haben, bei der wir insgesamt 1.500€ Zuschuss bekamen (knapp 2.000€ Gesamtkosten mit Edelstahlsäule, wir haben die Keba P30 x-series 22kW genommen).
Allzeit gute Fahrt!
Dankeschön – wünsche ich Dir auch.
nach 6 Wochen war das Geld auf dem Konto.
Danke für die Rückmeldung 🙂
Wie läuft das denn mit dem vorgeschriebenen Ökostromanbieter, wenn man noch Kunde bei einem normalen Stromanbieter ist?
Schau mal, bei der KfW steht das hier: „Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien vorhanden?
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung Ihrer Ladestation, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Sie müssen noch zu einem Stromvertrag mit 100 % erneuerbaren Energien wechseln? Entscheidend hierfür ist das frühestmögliche Kündigungsdatum des bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.„