Telekom LTE Tarife günstig, z.B. 9GB LTE Daten inkl. Sprachflat für 9,99€ monatlich 2 
Gerade hatten wir einige Tarife im Netz von Vodafone – hier gibt es noch Alternativen im Netz der Telekom:
Wie auch bei den Vodafone-Tarifen gibt es bei den Telekom green LTE eine reduzierte Grundgebühr und Extra-Volumen obendrauf. Mit dabei ist immer eine Sprachflat sowie EU-Roaming, SMS kosten teilweise extra. Es fallen 19,99€ Anschlussgebühren an und die Mindestvertragslaufzeit liegt bei 24 Monaten.
- Telekom green LTE 6+3 GB für 9,99€ mtl.
Telefonie-Flat, je SMS 0,19€, 9 GB Datenvolumen (25 MBit/s danach 64 kbit/s) - Telekom green LTE 10+4 GBfür 12,99€ mtl.
Telefonie-Flat, je SMS 0,19€, 14 GB Datenvolumen (25 MBit/s danach 64 kbit/s) - Telekom green LTE 20+6 GB für 16,99€ mtl.
Telefonie- & SMS-Flat, 26 GB Datenvolumen (25 MBit/s danach 64 kbit/s) - Telekom green LTE 30+8 GB für 24,99€ mtl.
- Telekom green LTE 40+10 GB für 29,99€ mtl.
Achtung: bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Zum Angebot
Wenn Du auf Anbieterlinks klickst und dann z.B. etwas kaufst, erhält Sparbote u.U. Geld vom jeweiligen Anbieter.
Für dich wird es dadurch nicht teurer. Hierdurch können wir unser tägliches redaktionelles Angebot gebührenfrei anbieten.
Für dich wird es dadurch nicht teurer. Hierdurch können wir unser tägliches redaktionelles Angebot gebührenfrei anbieten.
2 Kommentare zu Telekom LTE Tarife günstig, z.B. 9GB LTE Daten inkl. Sprachflat für 9,99€ monatlich
„Achtung: bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.“
Das sollte ab 1.12. nicht mehr so sein. Die Gesetze dazu wurden doch geändert. Verlängerung maximal monatsweise mit Kündigungsmöglichkeit.
@Maik: habe gerade mal in den Gesetzen gestöbert. Bin zwar kein Jurist, aber die Info ist so falsch.
Die Regelung bzgl. der unbestimmten Verlängerung mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit gilt erst für Neuverträge ab dem 01. März 2022.
Geregelt ist dies in §309 Nummer 9. Laut Übergangsvorschrift zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ gilt der neue 309 aber erst für Schuldverhältnisse, die ab dem 01.03.2022 entstanden sind.
Also nicht rückwirkend.
Man könnte natürlich auf Kulanz hoffen, aber ich gehe mal vom Schlechtesten aus – lieber rechtzeitig kündigen 😉
Quellen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Faire_Verbrauchervertraege.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172