Balkonkraftwerke: Erhöhung von 600Wp auf 800Wp so gut wie beschlossen 3 
Alle, die sich ein Balkonkraftwerk zugelegt haben und sehnsüchtig auf die 800Wp-Erhöhung warten, können sich nun langsam freuen. Das „Solarpaket 1“ wird am Freitag als erstes im Bundestag diskutiert und dann nach der 2. und 3. Lesung verabschiedet.
Das „Solarpaket 1“ der Bundesregierung bringt einige Erleichterungen für die Installation und Nutzung von Solarstromanlagen, insbesondere für Balkonkraftwerke und Mieterstrommodelle. Hier sind die Hauptpunkte:
- Balkonkraftwerke: Die Anmeldung wird vereinfacht, indem sie beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen kann. Es wird keine Anmeldung mehr beim örtlichen Netzbetreiber benötigt. Die Installation von Steckersolargeräten wird vorübergehend auch ohne sofortigen Austausch des Stromzählers erlaubt.
- Mieterstrom: Die Belieferung mit Mieterstrom wird erleichtert, insbesondere wenn der erzeugte Strom im Gebäude verbleibt. Einige Pflichten, die normalerweise für Stromversorger gelten, werden für die Belieferung mit Mieterstrom aufgehoben.
- Einspeiseleistung: Die zulässige Einspeiseleistung wird erhöht. Bis zu 800 Watt (Wechselrichterleistung) und bis zu 2 Kilowatt (Solarmodule) werden erlaubt sein, sofern sichergestellt ist, dass nicht mehr als 800 Watt ins Hausnetz eingespeist werden.
- Versorgungssicherheit: Der Betreiber einer Solarstromanlage ist nicht verpflichtet, die umfassende Stromversorgung sicherzustellen. Die Bewohner können sich einen ergänzenden Stromversorger ihrer Wahl suchen.
- Technische Anforderungen für Mieterstrom: Ein Viertelstunden-Zähler ist erforderlich, um die schwankenden Solarstrommengen auf die einzelnen Verbraucher aufzuteilen.
- Netzanschlussverfahren für große Anlagen: Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 Kilowatt ausgeweitet. Anlagen bis 750 Kilowatt müssen an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.
- Stromspeicherung: Solarstromspeicher dürfen künftig auch mit Netzstrom betrieben werden, um zur Stabilität des Stromsystems beizutragen. Die Betreiber können den Betriebsmodus ihres Speichers monatlich neu definieren.
Das Solarpaket zielt darauf ab, die Nutzung von Solarstrom zu erleichtern und flexibler zu gestalten, sowohl für private Haushalte als auch für größere Anlagenbetreiber. Quelle u.a. taz.de und Bundesregierung.de.
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3 Kommentare zu Balkonkraftwerke: Erhöhung von 600Wp auf 800Wp so gut wie beschlossen
„… Alle, die sich ein Balkonkraftwerk zugelegt haben und sehnsüchtig auf die 800Wp-Erhöhung warten, können sich nun langsam freuen. …“
Inwiefern sollte da bei mir Freude aufkommen, wenn ich das Ganze mit dem damals max. erlaubten 600 W Mikro-Wechselrichter betreibe?
Vor lauter Freude einen neuen Wechselrichter kaufen, wo schon die Anlage damals noch doppelt so teuer war wie heutzutage ein Balkonkraftwerk??
Vielleicht sollte man diesen Satz mal ergänzen: „Balkonkraftwerk mit einem aktuallen Wechselrichter mit 8oo Watt (Updatmöglichkeit) zugelegt haben …“
Ale Anderen schauen nämlich in die berühmte Röhre …
War vielleicht etwas missverständlich formuliert. In letzter Zeit hatten wir ja überwiegend Deals, wo ein auf 800Wp Leistung ausgelegter WR dabei ist, der nur auf 600Wp gedrosselt ist. Wenn man sowas hat, kann man sich freuen.
Alle anderen: halb so wild, bei den Strompreisen der Vergangenheit haben sich die Balkonkraftwerke deutlich schneller amortisiert. Außerdem gab es oft regionale Förderungen.
So oder so ist es nicht verkehrt, eine PV – ob klein oder groß – sein Eigen zu nennen!
Jaaa, im Prinzip hast du natürlich Recht.
Ich ärgere mich halt nur, dass ich gleich am Anfang zugeschlagen hab. Im Vergleich zu heutigen BKW-Preisen und den aktuellen Stromtarifen (und der Erhöhung der Grenze = 800 W) brauchts bald dreimal so viele Jahre zur Amortisierung.
Naja – halt dumm gelaufen …