Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sparer können damit langfristig Geld für den Ruhestand anlegen, beispielsweise in Aktienfonds oder ETFs. Wir haben euch ein paar Infos zusammengestellt und auch schonmal nach Anbietern geschaut.

Stand: November 2026 – Konditionen und Details der Umsetzung können sich bis zum Start noch ändern.

Altersvorsorgedepot: staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

Sparbote wurde mit Hilfe von KI älter gemacht als er ist

Bevor wir auf die Details eingehen, schauen wir uns mal ein paar Beispiel-Anbieter an (für alle Ungeduldigen).

Wo schließe ich einen Vertrag ab?

Mittlerweile haben zahlreiche Banken, Direktbanken, Neobroker und Versicherungen angekündigt, zum Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 eigene Produkte anzubieten. Einige davon haben wir ja auch immer wieder hier im Blog:

  • Quirion ist ein deutscher digitaler Vermögensverwalter mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen ist auf die automatisierte Geldanlage spezialisiert und gehört zur Quirin Privatbank.
  • Trade Republic ist ein deutscher Neobroker mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen bietet eine digitale Plattform für den Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen und weiteren Wertpapieren sowie für das Sparen und Investieren.
  • Traders Place ist recht ähnlich zu Trade Republic. Auch hier gibt es zwei Produkte zum Altersvorsorgedepot. Zudem gibt’s aktuell auch 60€ als Neukundenprämie bei kostenloser Registrierung.
  • Scalable ist ein Münchner Fintech-Unternehmen, das 2014 gegründet wurde. Es bietet neben einem digitalen Wertpapierdepot auch Vermögensverwaltung und verschiedene Anlagemöglichkeiten an.
  • Growney ist ein deutscher digitaler Vermögensverwalter mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet und konzentriert sich auf die automatisierte Geldanlage mit breit gestreuten ETF-Portfolios.
  • Postbank gehört zur Deutschen Bank. Sie bietet Bankdienstleistungen wie Girokonten, Sparprodukte, Kredite und Wertpapiergeschäfte an.

Bei den Anbieter-Links handelt es sich um Affiliate-Links (Werbung). Für euch ändert sich am Preis nichts.

Da die neuen Altersvorsorgedepots erst ab 2027 angeboten werden sollen, sind bislang noch nicht alle Produkte am Markt. Zudem müssen die Angebote zunächst zertifiziert werden, sodass sich die konkreten Konditionen und Leistungen bei einigen Anbietern noch ändern können.

Was ist das Altersvorsorgedepot überhaupt?

Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente ist bei diesem Depot keine verpflichtende Garantie auf die eingezahlten Beiträge vorgesehen. Dadurch können höhere Renditechancen entstehen. Allerdings sind auch Verluste durch Kursschwankungen möglich. Die Reform soll die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und kostengünstiger machen.

Es gibt drei Produktvarianten:

  • Standarddepot: Einfach aufgebautes Produkt ohne Garantie. Hier sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt.
  • Freies Altersvorsorgedepot: Ihr wählt innerhalb der zugelassenen Fonds/ETFs selbst. Keine Garantie, aber auch kein Kostendeckel.
  • Garantieprodukte: Zum Ende der Ansparphase werden 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge (inklusive Zulagen) garantiert. Dafür gibt es ebenfalls keinen Kostendeckel, und die Garantie kostet in der Regel Rendite.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderung soll Menschen dazu motivieren, frühzeitig und regelmäßig Geld für den Ruhestand zurückzulegen. Dabei richtet sich die Höhe der Zulage nach den eigenen Einzahlungen: Wer weniger spart, erhält zwar eine geringere Grundzulage – dafür ist die Förderquote bei kleinen Beträgen am höchsten.

  • 50 % Grundzulage für die ersten 360€ Eigenbeitrag pro Jahr (maximal 180€)
  • 25 % Grundzulage für weitere Eigenbeiträge bis 1.800€ jährlich (maximal weitere 360€)
  • Damit sind maximal 540€ Grundzulage pro Jahr möglich.

Ein paar Beispiele:

  • 360€ Eigenbeitrag (30€ im Monat) → 180€ Zulage (50 %)
  • 600€ Eigenbeitrag (50€ im Monat) → 240€ Zulage (40 %)
  • 1.200€ Eigenbeitrag (100€ im Monat) → 390€ Zulage (rund 33 %)
  • 1.800€ Eigenbeitrag (150€ im Monat) → 540€ Zulage (30 %)

Zusätzlich sind vorgesehen:

  • Kinderzulage: Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es 1€ Zulage pro eingezahltem Euro – maximal 300€ pro Kind und Jahr. Der Eigenbeitrag zählt dabei für jedes Kind: Bei drei Kindern und 240€ Eigenbeitrag im Jahr sind es zum Beispiel 720€ Kinderzulage. Die Zulage bekommt nur ein Elternteil.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200€, wenn ihr zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habt (nur für unmittelbar Förderberechtigte).
  • Steuerliche Vorteile: Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Anlage AV in der Steuererklärung).

Wichtig: Es gibt einen Mindesteigenbeitrag von 120€ pro Jahr – das entspricht 10€ monatlich. Wer weniger einzahlt, bekommt gar keine Zulage, auch keine anteilige. Einzahlen dürft ihr bis zu 6.840€ im Jahr, gefördert werden aber nur die ersten 1.800€.

Neben den staatlichen Zulagen ist auch eine steuerliche Förderung vorgesehen. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft dabei (Günstigerprüfung), ob sich durch den Sonderausgabenabzug ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, der über die bereits gewährten Zulagen hinausgeht. Als grobe Faustregel gilt: Der Abzug lohnt sich erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 % mehr als die Zulagen allein. Die Erträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgedepots bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

Zuschuss-Rechner

Mit dem Rechner könnt ihr eure persönliche Förderung ausrechnen:

Wer kann ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Während die bisherige Riester-Rente vor allem auf bestimmte Gruppen von Beschäftigten und Pflichtversicherten ausgerichtet war, steht das neue Altersvorsorgemodell künftig auch vielen Selbstständigen offen. Damit soll die private Vorsorge für den Ruhestand für einen größeren Teil der Bevölkerung zugänglich werden:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Auszubildende
  • Selbstständige und bestimmte Freiberufler (mit Bedingungen, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit und Steuererklärung)
  • Gewerbetreibende
  • bestimmte Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Neben den genannten Gruppen können unter anderem auch folgende Personen von der staatlichen Förderung profitieren:

  • Minijobber, sofern sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
  • Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 im häuslichen Umfeld pflegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
  • Eltern während der anerkannten Kindererziehungszeiten
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, die in der landwirtschaftlichen Altersversorgung pflichtversichert sind
  • Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind zum Beispiel freiwillig gesetzlich Rentenversicherte (ohne weitere Fördervoraussetzungen), von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber und Bezieher einer vollen Altersrente. Ist nur ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt, kann der andere unter Umständen mittelbar gefördert werden – mit eigenem Vertrag und mindestens 120€ Eigenbeitrag im Jahr.

Was passiert mit eurem Riester-Vertrag?

Das Wichtigste: Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Sparer müssen nicht automatisch wechseln. Ab 2027 sollen keine neuen Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell mehr abgeschlossen werden. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgemodell ist vorgesehen und möglich. Dabei soll es auch möglich sein, das vorhandene Vertragsguthaben in ein neues Altersvorsorgeprodukt zu übertragen – das ist förderunschädlich, bereits erhaltene Zulagen gehen also nicht verloren. Zu beachten:

  • Eine Garantie aus dem alten Vertrag entfällt in der Regel im Depot.
  • Der neue Anbieter darf einmalig bis zu 150€ Verwaltungspauschale verlangen.
  • Ihr könnt den Riester-Vertrag auch einfach weiterlaufen lassen und parallel ein Altersvorsorgedepot besparen.

Ob sich ein Wechsel für euch lohnt, hängt unter anderem von den bisherigen Vertragskosten, den erhaltenen Zulagen und der persönlichen Situation ab – ist also sehr individuell. Wichtig: Den Vertrag einfach kündigen und sich das Geld auszahlen lassen, ist dagegen förderschädlich – dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Wie wird das Geld später ausgezahlt?

Die Reform sieht unterschiedliche Auszahlungsvarianten vor. Möglich sind unter anderem:

  • eine lebenslange Rentenzahlung
    Die Höhe der Rente hängt unter anderem vom angesparten Kapital und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab.
  • ein zeitlich begrenzter Auszahlungsplan
    Dabei wird das vorhandene Altersvorsorgevermögen über einen festgelegten Zeitraum in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Ein längerer Zeitraum ist ebenfalls möglich.
  • flexiblere Auszahlungsmodelle im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente
    z.B. eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase

Der Beginn der Auszahlungsphase ist an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Grundsätzlich kann die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen – früher nur, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente oder Pension bezogen wird. Der spätestmögliche Beginn ist die Vollendung des 70. Lebensjahres.

Die Auszahlungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Das heißt: Während der Ansparphase fallen auf die Kapitalerträge keine Steuern an, die Besteuerung erfolgt erst im Alter.

Was passiert mit dem angesparten Geld im Todesfall?

Auch bei der Vererbung gibt es Unterschiede zwischen den Auszahlungsvarianten. Bei einem befristeten Auszahlungsplan kann das noch nicht ausgezahlte Vermögen grundsätzlich an die Erben übertragen werden. Bei einer lebenslangen Leibrente enden die Zahlungen dagegen normalerweise mit dem Tod des Rentenempfängers, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

Wird das Vermögen an Erben ausgezahlt, müssen die während der Ansparphase gewährten staatlichen Zulagen und gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden – das restliche Kapital bleibt vererbbar. Eine Ausnahme besteht bei der Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners. Diese Übertragung passiert nicht automatisch, sondern muss aktiv veranlasst werden. Fragt beim Anbieter nach der Frist (bei Riester ist in der Praxis meist ein Jahr nach dem Tod üblich).

Was kostet das Altersvorsorgedepot wirklich?

Aktuell liefern sich die Anbieter eine regelrechte Preisschlacht: Depotführung und Sparpläne sollen bei vielen Neobrokern und Robo-Advisors kostenlos sein, und oft werden zusätzlich die laufenden Fondskosten (TER) der ausgewählten ETFs erstattet. Klingt nach „alles gratis“ – ein genauer Blick lohnt sich aber:

  • Erstattung ist oft befristet: Scalable übernimmt die ETF-Kosten im Standarddepot zunächst bis mindestens Ende 2027, Quirion erstattet sie mindestens im ersten Jahr, bei Traders Place läuft die Erstattung nach aktuellem Stand bis Ende 2028. Trade Republic spricht von einem „langfristigen Versprechen“, nennt aber keine verbindliche Frist. Was danach gilt, ist bei den meisten Anbietern noch offen.
  • Nur für ausgewählte ETFs: Die Erstattung gilt meist nur für eine Liste begünstigter Fonds oder – im Standarddepot – für die zwei vorgegebenen ETFs. Wer andere Fonds wählt, zahlt die normalen Kosten.
  • TER ist nicht alles: Zu den laufenden Fondskosten kommen die Transaktionskosten innerhalb des ETFs (z. B. beim Nachbilden des Index). Sie sind in der TER nicht enthalten, aber meist deutlich kleiner – als Größenordnung werden rund 0,01 % pro Jahr genannt, also etwa 1€ jährlich bei 10.000€ Depotvolumen, je nach ETF mehr oder weniger. Ob und wie lange Anbieter auch diese Kosten übernehmen, ist bislang nicht überall klar geregelt.
  • Kleine Unterschiede, große Wirkung: Über Jahrzehnte summieren sich selbst Bruchteile von Prozentpunkten. In einer Modellrechnung (100€ im Monat, 30 Jahre) liegt das Depot bei 1 % Kosten (gesetzlicher Höchstwert im Standarddepot) um gut 20.000€ unter dem bei kostenlosen ETFs, bei 0,2 % Kosten sind es rund 4.600€ weniger. Die Zahlen sind Beispielrechnungen mit Annahmen und keine Prognose.
  • Wechsel kostet unter Umständen: Bei Verträgen, die jünger als fünf Jahre sind, darf der abgebende Anbieter bis zu 150€ verlangen. Das schränkt ein, wie leicht ihr später zum günstigeren Anbieter wechselt, wenn ein Anbieter die Erstattung streicht.

Unser Tipp: Schaut nicht nur auf „kostenlos“, sondern fragt immer nach: Für welche ETFs? Wie lange? Und was kostet es danach? Auch für die Auszahlphase sind die Kosten bei vielen Anbietern noch nicht veröffentlicht.Worauf muss ich bei der Auswahl des Anbieters achten?

Vor allem folgende Punkte solltet ihr bei einem Vergleich von verschiedenen Anbietern und Produkten im Blick behalten:

  • Produktvariante: Standarddepot (Kostendeckel 1 %), freies Depot oder Garantieprodukt?
  • Depotgebühren: Welche jährlichen Kosten fallen für die Verwaltung an?
  • Fondskosten: Wie teuer sind die enthaltenen ETFs oder Fonds? Manche Anbieter erstatten Kosten nur befristet – danach prüfen!
  • Anlageauswahl: Können Anleger selbst entscheiden oder wird das Geld automatisch investiert?
  • Garantien: Gibt es eine Beitragsgarantie oder wird vollständig auf Renditechancen gesetzt?
  • Flexibilität: Können die Anlagen später verändert werden?
  • Auszahlphase: Bietet der Anbieter eine lebenslange Rente an oder nur einen Auszahlungsplan?
  • Anbieterwechsel: Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel (bis zu 150€ Pauschale)?

Fazit

Insgesamt bringt das AVD gute Möglichkeiten, ein paar Euro Förderung zu bekommen, auch wenn man z.B. bisher leer ausging – Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht hatten z.B. statt Riester- nur die Rürup-Rente zur Verfügung.

Besonders interessant sind die Chancen auf höhere Renditen durch die Anlage in Aktien und ETFs sowie die größere Flexibilität im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente. Ganz ohne Risiko ist das Ganze allerdings nicht: Bei einem Depot ohne Beitragsgarantie kann der Wert der Anlage schwanken und im schlimmsten Fall auch sinken. Ob sich das Modell lohnt, hängt deshalb von den eigenen Vorstellungen, der persönlichen Situation und der Bereitschaft ab, gewisse Risiken einzugehen. Ein genauer Blick auf die verschiedenen Anbieter und ihre Konditionen lohnt sich also in jedem Fall.

Ich persönlich würde bzgl. der Altersvorsorge nicht nur auf ein Pferd setzen, sondern ggf. verschiedene Produkte kombinieren, um auch das Risiko zu verkleinern.

Dieser Beitrag ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: November 2026.

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