[hier gibt’s noch 60 € Bonus!] 🚗Kfz-Versicherung: Kündigung oft noch bis 31.12. möglich (Preiserhöhung, Typklassenänderung…)
Wir hatten bis 30.11. ja die nette Aktion mit den Gutscheinen für Kfz-Versicherungs-Wechsler, an der sicher der ein oder andere von euch teilgenommen hat. Aber oft kommt man im Alltagstrubel nicht zu solchen Dingen – und da hat man dann oft noch Glück und kann das Sonderkündigungsrecht nutzen!
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Was vielleicht in dem Zusammenhang etwas untergegangen ist: wenn ihr von eurem Versicherer eine Preiserhöhung erhalten habt für das kommende Jahr, geht eure Kündigungsfrist noch länger und ihr könnt i.d.R. noch bis 1 Monat nach Eingang der Erhöhung kündigen. Gründe sind zum Beispiel:
- neue Typklasse
- neue Regionalklasse
- Preiserhöhung
Wichtig ist, dass ihr euch nicht vom tatsächlichen Preis blenden lasst, sondern schaut, was der Vergleichspreis bei gleich gebliebener SF-Klassen gewesen wäre.
Insofern lohnt auch jetzt, die Versicherungen mal zu vergleichen und ggf. noch die Kündigung loszuschicken. Eine Preiserhöhung durch Unfall gilt hier nicht als Sonderkündigungsgrund.
Eine Musterkündigung könnt ihr euch z.B. hier bei check24 runterladen.
Worauf ihr beim Vergleich achten sollte und wo Unterschiede liegen, könnt ihr hier im Artikel nachlesen.

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